Welche Informationen sind auf dem EU-Reifenlabel hinterlegt?
Ab dem 01.11.2012 gilt in 27 europäischen Staaten, aufgrund einer EU-Verordnung, die Kennzeichnungspflicht für Reifenhersteller. Seitdem gibt es das EU-Reifenlabel.
Das EU-Reifenlabel ist ein separater Reifenaufkleber. Darauf befinden sich folgende Angaben:
Rollwiderstand – die Auswirkungen des Reifens auf den Kraftstoffverbrauch
Nasshaftung – die Bodenhaftung des Reifens bei Nässe
Geräuschemission – die vom Reifen verursachten Geräuschemissionen
Die Kennzeichnungspflicht gilt für PKW, Transporter und LKW. Nicht aber zum Beispiel für runderneuerte Reifen, Notradreifen, Oldtimer und Motorräder.
Rollwiderstand
Bei modernen PKW entfallen 20 bis 30 % des Kraftstoffverbrauchs auf die Reifen. Der Rollwiderstand des Reifens wirkt dabei der Bewegungsenergie entgegen. Er muss bei jeder Beschleunigung überwunden werden. Bei geringerem Rollwiderstand können deutliche Einsparungen im Kraftstoffverbrauch erreicht werden. Dadurch verbessert sich zusätzlich der Emissionswert.
Nasshaftung
Das Regensymbol steht für die Nasshaftung. Der hier angegebene Wert gibt Auskunft über die unterschiedlich langen Bremswege. Der Wirkungsgrad hängt natürlich auch vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung können Reifen der Klasse A im Gegenteil zu Reifen der Klasse F den Bremsweg um bis zu 30% verkürzen. Nasshaftung bezeichnet also die Fähigkeit den Reifen auch bei Nässe auf der Straße zu halten. In einer Notfallsituation können bereits wenige Meter entscheidend sein.
externes Rollgeräusch
Des Weiteren bewertet die EU mit ihrem Reifenlabel das externe Rollgeräusch, auch Vorbeifahrgeräusch genannt. Dies kommt dem Umweltschutz zu Gute. Bereits eine Erhöhung des Geräuschpegels um 3 Dezibel wirkt auf das Ohr wie eine Verdoppelung der Lautstärke. Die Bewertung der Reifen bezüglich ihrer Geräuschintensität wird mit ein bis drei schwarzen Schallwellen angegeben. 3 schwarze Schallwellen kennzeichnen Reifen mit dem höchsten Abrollgeräusch. Sie halten allerdings die aktuell zulässige Geräuschgrenze noch ein. Besitzt ein Reifen die Grenzwerte der neuen Richtlinie bzw. liegt er weniger als 3 Dezibel darunter, so erhält er in seiner Bewertung 2 schwarze Schallwellen. Reifen mit nur einer schwarzen Schallwelle sind die Leisesten. Ihre Geräuschintensität liegt mindestens 3 Dezibel unter dem zukünftigen, gesetzlichen Limit.